Textildruck Edelhoff
Inh. Brigitte Edelhoff

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachstehenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende
Bedingungen des Bestellers gelten nur, soweit wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Weiter gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller,
ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2. Angebot und Vertragsschluss
All unsere Angebote verstehen sich freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes
bestimmt ist. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Lieferung oder Rechnungsstellung
ersetzen die Auftragsbestätigung.


3. Lieferung
Angaben über die voraussichtliche Lieferzeit sind unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Besteller nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest
noch geliefert wird oder die Teillieferung für ihn nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist von 4
Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten aus § 281 BGB Gebrauch machen kann.


4. Preise

Preisangaben verstehen sich in EURO zzgl. Versandkosten.


5. Zahlungsbedingungen
Unsere Leistungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller seine Bank
hiermit unwiderruflich, uns seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Mustersendungen werden sofort in Rechnung gestellt.
Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen oder
Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt
oder von uns als berechtigt anerkannt wurden.
Eine Abtretung von Ansprüchen - einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche - durch den
Besteller ist ausgeschlossen.


6. Versand
Erfüllungsort ist 57223 Kreuztal-Littfeld.
Im Falle der Versendung erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl per Bahn, Post, Paketdienst oder
Spedition.
Die Versandkosten trägt der Besteller.
Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.
Beim Direktversand an Kunden des Bestellers sind die Versandpapiere mitzusenden.


7. Bearbeitung von Kundenwünschen / Veredelungen
Beauftragt der Besteller uns, Ware nach seinen Vorgaben zu bearbeiten, so werden wir ihm einen
nach seinen Vorgaben angefertigten Korrekturabzug bzw. Muster vorlegen.
Erteilt der Besteller u
ns hierauf die Freigabe des Auftrags, so ist für die Auftragserfüllung der
vorgelegte Korrekturabzug bzw. das vorgelegte Muster maßgeblich.
Ist hingegen der Besteller mit der technischen Umsetzbarkeit der von ihm vorgegebenen
Spezifikationen im Rahmen der bei uns bestehenden technischen Möglichkeiten nicht einverstanden,
so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt dagegen der Besteller von einem Vertrag über die Lieferung nach seinen Vorgaben bearbeiteter
Ware zurück, so hat er uns die bis zu seinem Rücktritt entstandenen Bearbeitungskosten zu erstatten.
Dies gilt nicht, wenn wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben.
Für die Veredelung werden anteilige Film-, Sieb- bzw. Stickkartenkosten etc. in Rechnung gestellt.
Diese bleiben jedoch auch nach Durchführung des Auftrages in unserem alleinigen Eigentum und
können nicht herausverlangt werden.
Wir sind berechtigt, diese Vorlage jederzeit zu vernichten.


8. Mängelrüge und Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware beim Besteller.
Mängelrügen sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu erheben.
Mit der Anzeige nicht offensichtlicher Mängel ist der Besteller nach Ablauf eines Jahres nach
Ablieferung der Ware ausgeschlossen.
Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern
bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder
ein Teil desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Besteller das schadhafte Produkt
zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Besteller berechtigt,
nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Werden Arbeiten, Eingriffe oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des
Bestellers oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung.
Die Angaben in unseren Katalogen, Preislisten und technischen Unterlagen über die qualitative und
technische Beschaffenheit der Ware, ihre Maße, Gewichte und Farben sind unverbindliche Hinweise,
auch wenn sie auf DIN-, EN- oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Zusicherungen über Eigenschaften oder die Verwendbarkeit der Waren liegen nur vor, wenn der
Besteller uns durch Einreichung geeigneter Unterlagen über die beabsichtigte Verwendung
unterrichtet und wir die Eignung der Ware ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Kleine Abweichungen in Bezug auf Farben, Qualitäten und Ausrüstungen behalten wir uns, in
Anlehnung an die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie, vor.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Lieferungen in Farbe und Form ganz gleichmäßig
ausfallen oder mit Mustern oder Proben übereinstimmen.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten
gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Besteller
nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
Abweichungen in der Liefermenge oder Größenaufteilung von bis zu +/- 5% stellen keinen Mangel i.
S. d. Gewährleistungsvorschriften dar.


9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der
Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere
sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen
verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Maßgeblich ist der von uns in Rechnung gestellte Betrag
zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte
Dritter entgegenstehen.
Der Besteller ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen,
ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor
bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen
Verfügung über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der
Besteller nicht berechtigt.
Im Falle der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den
bearbeiteten bzw. verarbeiteten Gegenstand, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der
Vertragspartner wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für uns im eigenen
Namen einzuziehen mit der Maßgabe, dass er verpflichtet ist, eingezogene Forderungen unmittelbar
an uns abzuführen. Auf unser Verlangen hin hat der Besteller die Schuldner der an uns abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so
sind wir insoweit nach Wahl des Bestellers zur Übertragung oder Freigabe verpflichtet.


10. Haftung
Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (vertragliche und außervertragliche) ist ausgeschlossen, sofern
diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder durch eine Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) verursacht sind.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Verletzungen des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so ist diese für alle Schäden auf den Wert der von uns
gelieferten und vom Besteller eingesetzten Waren begrenzt.
Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung für den Fall, dass die vom Besteller gewünschten
Motive ein Schutzrecht (Geschmacksmuster, Warenzeichen o.ä.) eines Dritten verletzen. Der
Besteller stellt uns von etwa allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei.


11. Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die Daten unserer Vertragspartner werden unter Beachtung der
geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer Form gespeichert und
verarbeitet.

Siehe auch Punkt Datenschutz.


12. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung der Parteien ist
Siegen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


13. Haftungsausschluss für fremde Links
Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt:
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten
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